Fortbildungsveranstaltungen
„Gebäudeenergiegesetzt 2024“ - ONLINE
Donnerstag, den 10.10.2024, (Miet- + WEG-Recht)
13:00 Uhr bis 18:30 Uhr (5 Stunden nach §15 FAO)
Referentin: RAin Beate Heilmann, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE
Mietrecht und Immobilien im DAV
Veranstaltungsort: ONLINE – ZOOM
Teilnehmerbetrag: 100,- €
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„Mensch und Maschine: Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht“ - Präsenzveranstaltung
Montag, 14.10.2024, (Arbeitsrecht)
13.00 – 18.30 Uhr (5 Stunden nach §15 FAO)
Referent: Klaus-Dieter Franzen, Kanzlei FranzenLegal, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Gewerblichen Rechtsschutz
Veranstaltungsort: Ibis City Bremen, Rembertiring 51, 28203 Bremen
Teilnehmerbetrag: 125,- €
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„Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erbrecht unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“
– Präsenzveranstaltung
Mittwoch, den 16.10.2024, (Erbrecht, Betreuungsrecht)
13:00 Uhr bis 18:30 Uhr (5 Stunden nach § 15 FAO)
Referent: RA Bernd Kieser, Fachanwalt für Erbrecht, Mannheim
Veranstaltungsort: Ibis Hotel Bremen City, Rembertiring 51, 28203 Bremen
Teilnehmerbetrag: 125,- €
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„Verteidigung im Verkehrsstraf- und OWi-Recht – Aktuelles – Rechtsprechung – Strategien u.v.m. “ -Online
Mittwoch, 16.10.2024, (Verkehrsrecht)
13.00 – 18.30 Uhr (5 Stunden nach §15 FAO)
Referent: Carsten Staub, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Mettmann
Veranstaltungsort: ONLINE via ZOOM
Teilnehmerbetrag: 100,- €
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„Die Haftung der Beteiligten in Restrukturierung und Insolvenz – aktuelle Fragen" -Online
Mittwoch, den 13.11.2024, (Insolvenzrecht)
16:00 Uhr bis 18:30 Uhr (2,5 Stunden nach §15 FAO)
Referent: Prof. Dr. Christoph Thole,
Direktor des Institutes für Verfahrens- und Insolvenzrecht der Uni Köln
Veranstaltungsort: ONLINE – ZOOM
Teilnehmerbetrag: 65,- €
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Herbsttagung Verwaltungsrecht - Präsenzveranstaltung
„Aktuelle Rechtsprechung des OVG Bremen insbesondere zum Bauplanungs- und Beamtenrecht mit ausgewählten Bezügen aus dem Verwaltungsprozessrecht“
Mittwoch, den 27.11.2024, (Verwaltungs- + Prozessrecht) 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr (5 Stunden nach § 15 FAO)
Referenten: Prof. Peter Sperlich, Präsident des Staatsgerichtshof Bremen und des OVG Bremen
Dr. Christian Maierhöfer, Vizepräsident des OVG Bremen
Veranstaltungsort: Ibis Hotel Bremen City, Rembertiring 51, 28203 Bremen
Teilnehmerbetrag: 145,- €
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„Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung“-Online
Montag, 16.12.2024, (Insolvenzrecht)
10:00 Uhr bis 15.30 Uhr (5 Stunden nach §15 FAO)
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Honorarprofessor an der
Universität Mannheim
Veranstaltungsort: ONLINE - ZOOM
Teilnehmerbetrag: 100,- €
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Teilnahmeberechtigt an unseren Fortbildungsveranstaltungen sind ausschließlich Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen, bremische Richter/innen sowie Referendare/ Referendarinnen und Assessoren/ Assessorinnen, die die Zulassung zur Anwaltschaft anstreben.
Teilnehmerbeitrag:
Der Teilnehmerbeitrag wird mit der Anmeldung fällig. Bitte überweisen Sie diesen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne besondere Aufforderung unter Angabe des Seminardatums und des Teilnehmernamens. Eine separate Rechnung wird nicht ausgestellt.
Bei mehrtägigen Seminaren sind Anmeldungen für einzelne Seminartage nicht möglich.
Anmeldung:
Anmeldungen nimmt die Anwaltszentrale Bremen per E-Mail entgegen:
Ein Rücktritt bei Präsenzveranstaltungen ist jederzeit, spätestens aber bis 3 Tage vor Seminarbeginn, möglich. Bis 15 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei, danach berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 24,00 Euro.
Für Online Seminare gilt das nicht.
Den für ein Webinar notwendigen Zugang erhalten Sie jeweils einen Tag vor der Fortbildung als Link per E-Mail.
Teilnahmebescheinigungen gelten als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO und werden für unsere Seminare nur ausgestellt, wenn der Teilnehmerbeitrag vollständig bezahlt ist
und die Teilnehmerin/ der Teilnehmer bei Präsenzveranstaltungen während des gesamten Seminartages anwesend war und zu Beginn und Ende der Präsenzveranstaltung je eine Unterschrift auf der Anwesenheitsliste geleistet hat.
Gemäß §15 Abs 2 FAO werden Online Seminare wie Präsenzfortbildungen anerkannt, sofern die Teilnehmerin/ der Teilnehmer ihre Anwesenheit durch die Beantwortung aller Abfragen während der Online-Veranstaltung bestätigen.